Grundsteuererklärung clever selbst gemacht neu
Was ist wann zu tun? Tipps und AusfüllhilfenDamit das Finanzamt die Neubewertung durchführen kann, müssen Grundstückseigentümer
für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben (§ 22Abs. 1 LGrStG). In Bayern wird diese Erklärung als „Grundsteuererklärung“ bezeichnet.
Zur Abgabe verpflichtet ist der Eigentümer des Grundstücks. Die Feststellungserklärung muss er im Zeitraum 1.7. 2022 bis 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einreichen, und
zwar vorrangig auf elektronischem Weg per ELSTER (In einem separaten Vortrag angeboten)
1 Tag, 16.09.2022 Freitag, 17:45 - 19:30 Uhr | |||||||
1 Termin(e)
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Peter Kaspar | |||||||
103-07 | |||||||
Seminarzentrum, Donnersbergstr. 23, 86916 Kaufering, Seminarraum, EG | |||||||
Gebühr: 12,00 € |
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