Impressum
Markt Kaufering
Pfälzer Str. 1
86916 Kaufering
Geschäftsstelle
Leiterin der Volkshochschule
Frau Eva Licciardello
Telefon: 08191/664222
Telefax: 08191/664221
E-Mail: Eva.Licciardello@kaufering.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Sie ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/,
Urheberrechtshinweis :
Die VHS behält sich alle Rechte an dieser Webseite und ihren Inhalten vor.
Sie ist entweder Urheber oder hat sich die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen lassen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
(1)
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs),
auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung
durchgeführt werden.
(2) Alle Veranstaltungen, die einen Dritten
als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen (z.B. Studienreisen),
sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als
Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB nur die
weibliche oder nur die männliche Form verwendet wird, geschieht das
lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten
gleichermaßen für alle anderen (auch juristische) Personen.
(4)
Ist in der Ankündigung nichts anderes vermerkt, erfordern alle
Veranstaltungen der vhs eine Anmeldung in der Geschäftsstelle der vhs.
Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann persönlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder über die Webseite der vhs erfolgen. Eine
Anmeldung im Kurs oder beim Kursleiter ist nicht möglich, es sei denn,
der Teilnehmer trägt sich in eine Wiederanmeldeliste ein.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag (Anmeldung)
(1)
Der Veranstaltungsvertrag (die Anmeldung) kommt vorbehaltlich der
Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande
oder aber dadurch, dass eine vierzehntägige Frist verstreicht, ohne dass
die vhs die Anmeldung abgelehnt hat. Die Dozentin, der Dozent ist zur
Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht
berechtigt.
(2) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein
Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach
Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer
ausdrücklichen Annahmeerklärung.
(3) Das gesetzliche
Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen des
Absatzes (3) nicht berührt. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5)
Die vhs speichert den Vertragstext bei Online-Anmeldungen. Die
Teilnehmerin hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über
die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.
3. Teilnehmerin und Teilnehmer
(1)
Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags (der Anmeldung) werden
vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als
Veranstalterin und der Anmeldenden (Teilnehmerin) begründet. Die
Teilnehmerin kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person
(Teilnehmer) begründen. Dieser ist der vhs namentlich zu benennen. Eine
Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs.
Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die dritte Person gelten sämtliche die Teilnehmerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4)
Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten (z.B.
Vortragskarte) auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin
verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer
Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der
Teilnehmerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von
der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch
auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Entgelt und Veranstaltungstermin
(1)
Das Veranstaltungsentgelt (die Kursgebühr) wie auch
Veranstaltungstermin und Dauer des Kurses ergeben sich aus der bei
Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang,
Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung
bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt
wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(3)
Bei Kursen mit 5 und mehr Terminen kann eine Probestunde belegt
werden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen dies in der
Ankündigung ausgeschlossen ist. Die Teilnehmerin muss bei der Anmeldung
angeben, dass sie eine Probestunde buchen möchte. Wenn sie sich nach
der ersten Seminarstunde entscheidet, weiter an dem Kurs teilzunehmen
und sich nicht in der Geschäftsstelle der vhs abmeldet, wird die normale
Kursgebühr fällig. An- und Abmeldungen können nur über die
vhs-Geschäftsstelle erfolgen.
(4) Inhaber einer für die Dauer des
Kurses gültigen Sozialcard des Landkreises Landsberg am Lech erhalten
50 Prozent Ermäßigung auf die Kursgebühr, es sei denn, es ist in der
Kursankündigung etwas anderes vermerkt. Von der Ermäßigung
ausgeschlossen sind Material- und Lebensmittelkosten, sowie
Eintrittsgebühren.
5. Organisatorische Änderungen
(1)
Es besteht für alle Veranstaltungen kein Anspruch darauf, dass eine
Veranstaltung durch einen bestimmten angekündigten Dozenten durchgeführt
wird. Es sei denn, die Teilnehmerin hat erkennbar ein Interesse an
einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten
Dozenten.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der
Teilnehmerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs
nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung
einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf
besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt
Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4)
An gesetzlichen Feiertagen und in den bayerischen Schulferien finden
keine Veranstaltungen statt, es sei denn es ist in der Ankündigung etwas
anderes vermerkt.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1)
Wird die Mindestteilnehmerzahl im Kurs nicht erreicht, kann die vhs vom
Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Teilnehmerin hierdurch
nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn
kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu
vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder
teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt (die
Gebühr) für die bereits sattgefundenen Unterrichtseinheiten berechnet.
Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für
die Teilnehmerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte
Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.
(3) Die vhs
wird die Teilnehmer über die Umstände, die sie nach Maßgabe der
vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5
Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb
einer Frist von 14 Werktagen erstatten.
(4) Die vhs kann unter
den Voraussetzungen des § 314 BGB aus wichtigen Gründen kündigen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten der vhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die jeweilige Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmerin
(2) Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass bei Prüfungen, Kursen mit vorgezogenem Anmeldeschluss, bei Veranstaltungen mit einem externen Veranstalter sowie bei allen Kursen, bei denen dies im Ankündigungstext vermerkt ist, gesonderte Rücktrittsbedingungen gelten.
(3) Bereits entstandene Auslagen (z. B. Materialgeld oder bestellte Tickets) werden nicht erstattet. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Volkshochschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Teilnehmerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Teilnehmerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Gebühren für die bereits erbrachten Teilleistungen werden jedoch zur Zahlung fällig.
(5) Die Teilnehmerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt (die Gebühr) nach den bereits durchgeführten Unter-richtseinheiten berechnet. Das gilt dann nicht, wenn der Besuch der bisherigen Unterrichtseinheiten für die Teilnehmerin wertlos ist.
(6) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(7) Macht die Teilnehmerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
(8) Kann die Teilnehmerin aus gesundheitlichen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, stellt die vhs nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Gutschrift über die anteiligen Kursgebühren aus. Für die Berechnung der anteiligen Gebühr ist das Eingangsdatum der Bescheinigung bei der vhs maßgeblich. Alle Unterrichtseinheiten vor Eingang der ärztlichen Bescheinigung bei der vhs können bei der Gutschrift nicht berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich. Die Gutschrift ist drei Jahre gültig, nicht übertragbar und wird mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.
(9) Abmeldungen können nur über die Geschäftsstelle der vhs erfolgen. Die Dozentin ist zur Annahme von Abmeldungen nicht berechtigt. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
8. Teilnahmebescheinigungen
(1) Teilnahmebescheinigungen können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80 Prozent der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung können zusätzliche Kosten anfallen, die der Teilnehmerin vorher mitgeteilt werden.
9. Nutzungsrechte
(1) Die Teilnehmerin darf die Kursinhalte (einschließlich überlassener Kursunterlagen) lediglich in dem Umfang nutzen, der für den erfolgreichen Besuch der Veranstaltung erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis der vhs ist die Teilnehmerin nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Kursunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
(2) Soweit die Volkshochschule einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für entstandene Schäden.
10. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß der Datenschutzgrund-verordnung. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie im Programmheft und auf unserer Webseite.
12. Streitbeilegungsgesetz
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung bereit, welche unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die vhs ist zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Datenschutz
Verantwortlichkeit
86916 Kaufering
Telefon: 08191 / 664-0
Telefax: 08191 / 664-50
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- Datum und Uhrzeit des Abrufs,
- dem Namen und der URL der angeforderten Datei, der übertragenen Datenmenge,
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Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) leiten wir die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Für die Teilnahme an Integrationskursen müssen wir Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung an Behörden erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung.
Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr) an einen Inkassodienstleister zur Durchsetzung der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
(1) Verbrauchern
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jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
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des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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